Regelungsbefreiungsgesetz: Viel versprochen – wenig geliefert

Wenn auf Bundes- und Landesebene von Bürokratieabbau die Rede ist, dann klingt das zunächst vielversprechend. Verfahren sollen einfacher werden, Kommunen mehr Spielräume erhalten, Entscheidungen schneller getroffen werden können. Genau an diesem Anspruch setzt auch das sogenannte kommunale Regelungsbefreiungsgesetz an.

Die Realität sieht jedoch leider anders aus.

Als CDU-Fraktion haben wir frühzeitig die Initiative ergriffen und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob dieses neue Gesetz für unsere Gemeinde konkrete Erleichterungen bringen kann. Unser Ziel war klar: Wenn sich auch nur punktuell Verfahren vereinfachen oder beschleunigen lassen, dann sollten wir diese Möglichkeiten nutzen – im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und einer leistungsfähigen Verwaltung.

Gerade beim Thema Streuobstwiesen und der Anwendung des § 33a Naturschutzgesetz sehen wir seit Jahren, wie aufwändig, unklar und langwierig Genehmigungsverfahren sein können. Umso naheliegender war es, genau hier anzusetzen und zu prüfen, ob das neue Gesetz echte Entlastung bringen kann. Das Ergebnis der Prüfung ist ernüchternd. Wie sich gezeigt hat, bestehen nicht nur erhebliche Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung des Gesetzes – vielmehr ist nach Rückmeldung des zuständigen Ministeriums bereits heute absehbar, dass entsprechende Befreiungsanträge faktisch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bislang wurde kein einziger Antrag in diesem Bereich genehmigt.

Auch bei weiteren möglichen Erleichterungen, etwa im Bereich der Kompensationsverzeichnis-Verordnung, zeichnet sich ein ähnliches Bild ab: hoher bürokratischer Aufwand auf kommunaler Seite – bei gleichzeitig äußerst geringen Erfolgsaussichten.

Damit wird deutlich: Das Regelungsbefreiungsgesetz droht genau das zu werden, was wir eigentlich überwinden wollten – ein weiteres Bürokratiemonster. Auf dem Papier werden neue Freiheiten geschaffen, in der Praxis scheitern diese jedoch an restriktiven Genehmigungsprozessen, fehlender Klarheit und politischem Unwillen auf Landesebene. Der viel zitierte Bürokratieabbau verkommt so zur bloßen Ankündigung ohne echte Wirkung vor Ort.

Als CDU-Fraktion halten wir dennoch fest: Es war richtig und notwendig, diesen Weg zu gehen. Wir haben den Versuch unternommen, die uns eröffneten Möglichkeiten konsequent zu prüfen und – wo sinnvoll – zu nutzen. Genau das erwarten wir auch von einer verantwortungsvollen Kommunalpolitik.

Gleichzeitig müssen wir aber auch klar benennen, wo die Grenzen liegen. Wenn selbst gut begründete und praxisnahe Ansätze aus den Kommunen heraus auf Landesebene ins Leere laufen, dann entsteht ein Gefühl der Ohnmacht. Eine Ohnmacht, die viele Städte und Gemeinden aktuell teilen.

Unser Appell ist daher eindeutig: Wer Bürokratieabbau ernst meint, muss ihn auch zulassen. Kommunen brauchen keine weiteren komplizierten Instrumente – sie brauchen Vertrauen, klare Regeln und echte Entscheidungsfreiheit. Wir werden dieses Thema weiter kritisch begleiten. Im Interesse unserer Gemeinde – und im Interesse einer Politik, die hält, was sie verspricht.