CDU Gemeinderatsfraktion: Information zum Bürgerbegehren „Erhaltungssatzung Alter Ortskern“
Selten erfreute sich eine Gemeinderatssitzung so großer Beliebtheit wie diejenige des vergangenen Dienstages, 10.02.2026. Der Zuhörerraum war aufgrund der Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhaltung des Katholischen Gemeindehauses und des Alten Ortskerns von Bietigheim“ prall gefüllt. Obwohl in der ungewöhnlich langen Einwohnerfragestunde, die tatsächlich rund eine Stunde Zeit in Anspruch nahm, zahlreiche Redebeiträge aus der Zuhörerschaft beantwortet wurden, erfolgte unter Tagesordnungspunkt 5 eine umfassende Erläuterung der Gründe, warum das Bürgerbegehren bereits an der Zulässigkeit scheitert.
Am Ende des Meinungsaustausches lag uns zum einen die Auffassung der Verwaltung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vor. Diese wurde gestützt durch Stellungnahmen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Rastatt sowie renommierter Rechtsanwälte, welche unsere Gemeinde in Verwaltungsrechtsfragen schon jahrelang unterstützen. Zum anderen hatten wir eine durch die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens, Herrn Wolfgang Hennegriff, veranlasste „vertiefte rechtliche Prüfung“ vorliegen, deren Urheber trotz mehrerer Nachfragen nicht benannt werden wollte. Unserer Ansicht nach wäre dies ein ausgezeichneter, aber leider verpasster Moment gewesen, die stets eingeforderte Transparenz walten zu lassen und das Vertrauen zu schaffen, welches mit der Position einer „Vertrauensperson“ einhergehen sollte. Unser Gemeinderatskollege Dr. Jörg Monschau fasste die Situation hervorragend zusammen, dass ein ehrenamtlich tätiger Gemeinderat sich auf nachvollziehbare Expertenmeinungen verlassen müsse, insbesondere bei komplexen juristischen Themen wie Verwaltungsrecht. Sich über vorliegende rechtliche Stellungnahmen anerkannter und renommierter Volljuristen hinwegzusetzen und sich stattdessen der Meinung einer unbekannten Quelle anzuschließen, sei einfach zu viel verlangt.
Unser Interesse an der Herkunft dieser „vertieften rechtlichen Prüfung“ ist weiterhin groß. Während Verwaltung, Rechtsaufsichtsbehörde und langjährig tätige Verwaltungsjuristen namentlich zu ihren Bewertungen stehen, bleibt die Quelle der „vertieften rechtlichen Prüfung“ weiterhin anonym. Transparenz ist jedoch keine Einbahnstraße. Digitale Analyseinstrumente weisen auf eine auffällige Nähe zu generischer Textproduktion hin – was selbstverständlich nichts beweist, aber Fragen aufwirft. Diese ließen sich sehr einfach klären: durch die Benennung des Verfassers. Für uns gilt unverändert: Politische Entscheidungen müssen auf belastbaren, nachvollziehbaren und offen gelegten Grundlagen beruhen. Denn nur so können wir gute und nachhaltig sinnvolle Entscheidungen für unser Bietigheim treffen.
Unabhängig von dieser formalen Bewertung möchten wir Ihnen nachfolgend unsere in der Sitzung vorgetragene inhaltliche Stellungnahme vollständig wiedergeben:
Wir wissen, dass der geplante Rückbau des katholischen Gemeindehauses viele von Ihnen bewegt, verärgert oder traurig macht. Für viele ist dieses Gebäude mehr als ein Bauwerk – es ist ein Ort der Begegnung und ein Stück Ortsgeschichte. Diese Gefühle nehmen wir sehr ernst.
Gerade deshalb ist es uns wichtig, dass dieser Prozess nicht mit einem Ratsbeschluss endet, sondern mit Gesprächen – offen, respektvoll und mit der Bereitschaft, einander zuzuhören.
Um die heutige Situation einzuordnen, blicken wir kurz zurück: Auf der Klausurtagung des Gemeinderates im Januar 2020 wurden wir erstmals umfassend darüber informiert, dass die katholische Kirche entschieden hatte, das Gemeindehaus nicht weiter zu erhalten und das Grundstück künftig einem caritativen Zweck zuzuführen. Diese Entscheidung hat viele von uns tief getroffen. Zugleich wurde deutlich, dass sie kirchlicherseits bereits weit fortgeschritten war und vor allem aus finanziellen Gründen – sinkende Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen – nicht mehr revidierbar erschien.
Dies zu schildern bedeutet nicht, den Verlust kleinzureden. Vielmehr möchten wir offen darlegen, warum bestimmte Entscheidungen gefallen sind und welche Handlungsspielräume realistisch bestanden. Für den Gemeinderat stellte sich früh die Frage: Blockade mit vermutlich negativem Ausgang – oder verantwortungsvolles Gestalten unter gegebenen Rahmenbedingungen? Fraktionsübergreifend haben wir uns für den zweiten Weg entschieden.
Ein zentraler Punkt dabei war das Thema Pflege. Schon damals war absehbar, dass sich die Anforderungen an Pflegeheime verschärfen würden. Die Schließung des Pflegeheims Haus Edelberg hat dazu geführt, dass es heute in Bietigheim keinen einzigen Pflegeplatz mehr gibt. Die Folgen sind für viele Familien schmerzhaft: Angehörige müssen außerhalb des Ortes untergebracht werden, oft weit entfernt. Diesen Zustand wollen wir nicht länger hinnehmen.
Auch wenn die Gemeinde weder Eigentümer des Gemeindehauses noch Betreiber eines Pflegeheims ist, sehen wir es als unsere Pflicht, Bedarfe frühzeitig zu erkennen. Umso dankbarer sind wir, dass mit FWD Hausbau und der Johannesdiakonie Mosbach verlässliche Partner für den Bau und Betrieb eines Pflegehauses im Pfarrgarten gewonnen werden konnten.
Gleichzeitig war uns immer bewusst, dass der Rückbau des Gemeindehauses eine Lücke im Gemeindeleben hinterlässt. Deshalb haben wir frühzeitig Maßnahmen angestoßen, um Begegnungsräume und kulturelles Leben zu sichern: Ersatzräume für Kirche und Jugend im Ensemble am Kirchplatz, der Umbau der ehemaligen evangelischen Kirche zum Bürgerzentrum „Bietigheimer Bienenstock“, ein Bühnenersatz an der Kompass-Grundschule sowie die geplante Sanierung der Mehrzweckhalle mit Kulturtrakt. Gerade beim Thema Bühne haben wir sehr genau hingehört. Rückmeldungen aus Vereinen und aus der Bürgerschaft haben uns gezeigt, dass die Lösung im Schulneubau allein nicht ausreicht. Deshalb wollen wir hier nachsteuern, um einen vollwertigen, zukunftsfähigen Ersatz zu schaffen – mit moderner Technik und zeitgemäßer Ausstattung. Für die Übergangszeit werden derzeit verschiedene Lösungen geprüft, um kirchliches Leben weiterhin zu ermöglichen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir haben diesen Weg nicht leichtfertig eingeschlagen. Wir mussten mögliches und wünschenswertes unterscheiden und unter schwierigen Rahmenbedingungen Verantwortung übernehmen.
Unabhängig von der heutigen Entscheidung respektieren wir das Bürgerbegehren ausdrücklich. Es zeigt, wie sehr den Menschen die Entwicklung Bietigheims am Herzen liegt. Deshalb begrüßen wir die geplante dialogische Bürgerbeteiligung am runden Tisch und laden Sie ein, diesen Weg mitzugehen – nicht, weil alle einer Meinung sein müssen, sondern weil unser Ort dann am stärksten ist, wenn wir unterschiedliche Sichtweisen respektvoll im Dialog zusammenführen.
