Wasser – ein kostbares Gut.

Woher kommen die Änderungen der Gebühren für Wasser und Abwasser?

Für das Jahr 2025 hat der Gemeinderat die neuen Gebühren am 10. Dezember 2024 in einer öffentlichen Sitzung beschlossen, was bei den Wassergebühren sowie bei den Abwassergebühren eine Anhebung zur Folge hatte. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen ihren Jahresendbescheid 2024 für Wasser- und Abwassergebühren erhalten und sehen sich teils mit „saftigen“ Nachzahlungen konfrontiert. Warum das so ist, darüber möchten wir im Folgenden gerne aufklären:

Der einfachste Grund für eine Gebührensteigerung ist der Mehrverbrauch gegenüber dem Vorjahr. Die Abschlagszahlungen des laufenden Jahres basieren auf dem Vorjahresverbrauch. Wird im aktuellen Jahr mehr verbraucht, so reichen die Vorauszahlungen nicht aus und es kommt zu einer Nachzahlung.

Der zweite Grund ist die jährliche Änderung des Wasserpreises. Die Wasserversorgung wird in unserer Gemeinde in einem gesonderten Eigenbetrieb geführt. Die Gemeinde tritt als Netzinhaber und Netzbetreiber auf. Die Wassergebühren werden jährlich kostendeckend durch ein Fachbüro kalkuliert, d.h. 100 % der aus dem Betrieb der Wasserversorgung entstehenden Kosten werden auf die Verbrauchsgebühren umgelegt. Da Kalkulationen auf Annahmen beruhen, die am Ende nie vollständig der Realität entsprechen, werden nach Abschluss des Jahres auch Nachkalkulationen durchgeführt, um festzustellen, ob der festgesetzte Wasserpreis für den Betrieb der Einrichtung kostendeckend war oder nicht. Hieraus erwirtschaftete Unterdeckungen (Defizite) oder Überdeckungen (Überschüsse) werden nicht von der Allgemeinheit getragen, sondern rollierend in einem Fünfjahreszeitraum ausgeglichen und wieder bei der Gebührenneukalkulation berücksichtigt. Trotz permanenter Tiefbaumaßnahmen in unseren Straßen, bei welchen stets auch das Wasserleitungsnetz vollständig erneuert wird, stieg der Wasserpreis in den vergangenen 10 Jahren vergleichsweise moderat. So war dieser in den Jahren 2016 bis 2020 konstant bei 1,40 € je Kubikmeter. Im Jahr 2021 stieg der Bezugspreis auf 1,60 €. Für die Jahre 2022 und 2023 fielen 1,65 € an. Für 2024 kletterte der Bezugspreis auf 1,93 €, wobei ab 2025 ein Rückgang auf 1,75 € je Kubikmeter ansteht.

Dritter und letzter Grund für Änderungen sind durch die Abwassergebühren begründet. Das Abwasser aus Bietigheim wird in die Verbandskläranlage nach Au am Rhein eingeleitet. Die Verbandskläranlage wird verwaltungstechnisch im Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim (abgekürzt: GVV) geführt, welcher mit dem Zweck gegründet wurde, einige Aufgaben der Mitgliedsgemeinden, u.a. die Abwasserentsorgung, gemeinschaftlich zu erfüllen. Mitgliedsgemeinden sind die Gemeinden Durmersheim, Bietigheim, Elchesheim-Illingen und Au am Rhein, wobei Durmersheim als größte Mitgliedsgemeinde die aufgabenerfüllende Gemeinde ist. Aufgabenerfüllend bedeutet in diesem Zusammenhang unter anderem auch, dass die laufende Geschäftsführung und das Rechnungswesen des GVV im Rathaus Durmersheim angesiedelt sind. Daraus folgt, dass wir in Bietigheim bei der Kalkulation der Abwassergebühren im Wesentlichen das Zahlenwerk des GVV verarbeiten müssen, auf welches wir aus Durmersheim angewiesen sind.

Seit Einführung des „neuen kommunalen Haushaltsrechts“ zum 1. Januar 2019 wurden diese benötigten Kalkulationsgrundlagen von der Gemeinde Durmersheim nicht mehr zur Verfügung gestellt. Genau wie bei der Wassergebühr, können Über- und Unterdeckungen nur innerhalb eines Fünfjahreszeitraums ausgeglichen werden, welcher zum 31.12.2024 endete. In der Hoffnung, das Zahlenwerk noch im Jahr 2024 zu erhalten, wurden die Abwassergebühren mit Gemeinderatsbeschluss vom 12. Dezember 2023 vorläufig für das Jahr 2024 festgesetzt. Ziel war es damals mit diesem Zeitgewinn von einem Jahr, die Gebühren im Rahmen der Schlussabrechnung 2024 endgültig festzusetzen und damit den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2024 erhielten wir dann die traurige Gewissheit, dass das Zahlenmaterial aus Durmersheim noch immer nicht vorliegt und daher der bisher miteinkalkulierte Gebührenausgleich entfällt. Leider entfällt dieser nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für das Jahr 2024, für welches die Gebühren vorläufig festgesetzt wurden. Dieser wegfallende Gebührenausgleich hat nun zur Folge, dass die Schmutzwassergebühr von 1,86 € je Kubikmeter auf 2,74 € und die Niederschlagswassergebühr von 0,30 € auf 0,36 € ansteigt. Somit wird das Schmutzwasser um 47,3 % und das Niederschlagswasser um 20,0 % teurer, als zunächst in den Vorauszahlungen berücksichtigt.

Interessant ist nun die Frage, wie mit Über- und Unterdeckungen umgegangen werden kann, wenn wir in der (hoffentlich nahen) Zukunft das Zahlenwerk aus Durmersheim erhalten, denn das Gesetz verbietet eine Berücksichtigung in der laufenden Gebührenkalkulation nach dem Ablauf des Fünfjahreszeitraumes. Im Gemeinderat haben wir uns bereits dazu verständigt, im Falle einer Überdeckung diese dennoch an unsere Bürgerinnen und Bürger auszukehren. Dies wird erfolgen durch das beabsichtigte Einfahren eines Verlustes mittels eines niedrigeren Kostendeckungssatzes, bis die Überdeckung verbraucht ist. Insoweit entsteht unseren Nutzern kein finanzieller Nachteil. Wer jedoch eine Unterdeckung trägt, ist derzeit noch nicht geklärt. Unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes gepaart mit einem aufrichtigen Rechtsbewusstsein kann in diesem Fall eigentlich nur das Verursacherprinzip zur Anwendung kommen.